Corona-Schutz beim AkeL-Treffen 2021
Auch das AkeL-Treffen unterliegt selbstverständlich der Corona-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf (land.nrw)). Die derzeitige Corona-Verordnung ist nur bis zum 17.9. gültig und wir müssen die Verordnung aktualisiert an unserem Treffen am 18./19.9.2021 umsetzen. Wir sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Meinerzhagen in Kontakt und bei einer derzeitigen Inzidenz weit über 35/100.000 gehen wir von einem 2G- oder 3G-Modell aus.
Dies bedeutet für uns zwei mögliche Wege:
2G-Veranstaltung
Sollten alle Teilnehmer vollständig geimpft oder genesen sein, also keiner einen Test benötigen, dann könnten wir die Veranstaltung als "2G-Veranstaltung" anmelden und betreiben. Dies würde bedeuten, dass wir keinen Abstand von 1,5 m einhalten und beim Laufen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssten.
Dies müssen wir aber vorher (!!!) anmelden und müssten dann alle trotz negativen PCR-Test oder negativen Antigen-Schnelltest abweisen! Aus diesem Grund schickt bitte alle Eure Impfnachweise oder den Nachweis "genesen zu sein" oder ein ärztliches Attest zu, warum Ihr nicht geimpft werden könnt per eMail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Hier ist Rückmeldeschluss am Dienstag, den 14.9. um 24 Uhr.
Sollte auch nur ein angemeldeter Teilnehmer sich nicht zurückmelden oder melden, dass er die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann werden wir eine 3G-Veranstaltung durchführen müssen. Wir werden am Donnerstag, den 16.9. darüber informieren, ob es sich um eine 2G- oder 3G-Veranstaltung handeln wird.
3G-Veranstaltung
Wenn wir das Treffen als "3G-Veranstaltung" durchführen, gilt: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorlegen.
Jeder, der keinen Nachweis vorlegen kann, darf das Gebäude nicht betreten. In jedem Fall müssen wir aber bei dieser Variante einen Abstand von 1,5 m einhalten und - sobald wir aufstehen - einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es wäre sicherlich für uns alle ein großer Vorteil, wenn wir es schaffen könnten, die erste Variante (2G) durchzuführen!